Ab 01.01.2025: Neue Abgabebeschränkungen für biozidhaltige Antifouling-Produkte
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Abgabebeschränkungen für biozidhaltige Antifouling-Produkte, die sowohl den stationären als auch den Online-Handel betreffen. Diese Regelungen sollen den sicheren und umweltgerechten Einsatz von Biozidprodukten sicherstellen und umfassen strengere Vorschriften für den Verkauf und die Abgabe.
Rechtlicher Hintergrund
Die Verordnung über die Meldung und Abgabe von Biozidprodukten (ChemBiozidDV) regelt die Abgabe von Biozidprodukten innerhalb Deutschlands. Sie zielt darauf ab, den Einsatz von Bioziden sicherer zu gestalten und die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Betroffen sind Hersteller, Händler sowie Erwerber von Biozidprodukten.
Neue Vorschriften ab dem 01.01.2025
Selbstbedienungsverbot
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für bestimmte Biozidprodukte, darunter auch biozidhaltige Antifouling-Produkte, ein Selbstbedienungsverbot. Diese Produkte dürfen nur noch in verschlossenen Bereichen gelagert werden, sodass du keinen freien Zugriff hast. Der Verkauf erfolgt ausschließlich nach Beratung durch sachkundiges Personal.
Abgabe nur durch geschultes Fachpersonal
Gemäß § 11 der ChemBiozidDV dürfen biozidhaltige Produkte nur durch geschultes und sachkundiges Personal abgegeben werden. Wir arbeiten derzeit intensiv an der Umsetzung der neuen Abgabeverordnung in unserem Shop, insbesondere an der Schulung unseres Personals, damit wir auch ab dem 1. Januar 2025 die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.
Abgabegespräch – Pflichtberatung vor dem Kauf
Vor dem Verkauf eines biozidhaltigen Antifouling-Produkts muss ein Abgabegespräch stattfinden. Dabei wirst du über folgende Punkte informiert:
- Präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen und mögliche Alternativen mit geringem Risiko.
- Bestimmungsgemäße Anwendung des Biozidprodukts und die Einhaltung von Vorschriften.
- Risiken und Risikominderung im Umgang mit dem Produkt.
- Sicherheitsvorkehrungen im Fall von unvorhergesehenen Vorfällen.
- Vorschriften zur Lagerung und Entsorgung des Produkts.
Auch im Online- und Versandhandel gelten die neuen Vorschriften. Vor dem Abschluss des Kaufvertrages muss ein Abgabegespräch stattfinden, das per Videoübertragung oder telefonisch durchgeführt wird. Dies stellt sicher, dass du auch im Onlinehandel umfassend informiert wirst und alle Voraussetzungen für den Kauf erfüllt sind.
Prüfung der Abgabevoraussetzungen
Die Abgabe von Biozidprodukten erfolgt nur, wenn sichergestellt ist, dass du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehört der Nachweis, dass das Produkt sachgerecht und bestimmungsgemäß verwendet wird. Hierzu müssen ggf. entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.
Welche Unterlagen dies genau sind ist noch nicht vollständig klar. Dies könnte ein Sportbootführerschein oder der Nachweis durch einen Kaufvertrag für ein Boot sein.
Wie wir dir helfen können
Wir bieten dir eine umfassende Beratung zu den neuen Regelungen und helfen dir bei der Auswahl der richtigen Antifouling-Produkte, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir legen großen Wert auf umweltfreundliche und sichere Produkte, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch deinen Anforderungen gerecht werden.
Bis zum 31. Dezember 2024 kannst du Biozidprodukte noch problemlos bei uns erwerben, ohne die neuen Abgabebeschränkungen. Hast du Fragen zu den neuen Abgabebeschränkungen oder den verfügbaren Produkten? Unser Team steht dir gerne zur Seite und unterstützt dich bei allen Anliegen rund um Antifouling und die neuen Biozidvorschriften.
Biozidfreie Alternativen
Zusätzlich zu den biozidhaltigen Antifouling-Produkten bieten wir auch eine Reihe von biozidfreien Alternativen an. Diese Produkte sind umweltfreundlicher und verhindern das Wachstum von Bewuchs durch physikalische Wirkungsweisen, ohne schädliche Chemikalien freizusetzen. Wir beraten dich gerne zu diesen Alternativen und helfen dir, die passende Lösung für dein Boot zu finden.
-> Zu den Biozidfreien Alternativen